Ansprechstelle Bundesteilhabegesetz

Wir beraten Sie bei Fragen zur Rehabilitation im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes.

Ansprechstelle nach § 12 SGB IX – Bundesteilhabegesetz

Die BKK ProVita steht an Ihrer Seite

Mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2018, und den damit verbundenen neuen Regelungen für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen, hat die BKK ProVita eine zentrale Ansprechstelle für Sie eingerichtet.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die EUTB ist eine unabhängige Beratungsstelle, die sich für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen in Sachen Selbstbestimmung stark macht. Nutzen Sie das Angebot und lassen Sie sich zum Thema Rehabilitation und Teilhabe informieren.

ZUR TEILHABEBERATUNG

Haben Sie Fragen zu Leistungen zur Rehabilitation im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes oder benötigen Sie Unterstützung bei der Antragsstellung? Sprechen Sie uns einfach an!

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.